Was Unternehmen jetzt wissen müssen – und warum 2027/2028 der entscheidende Wendepunkt ist.
Die Digitalisierung der Buchhaltung ist längst kein Trend mehr – sie ist Realität. Mit der schrittweisen Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich hat der Gesetzgeber klare Zeichen gesetzt. Wer jetzt handelt, spart Zeit, vermeidet Fehler – und ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei per E-Mail. Gemeint ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat, das automatisch verarbeitet werden kann – ohne manuellen Tippaufwand. In Deutschland sind vor allem zwei Formate relevant:
• XRechnung – reines XML-Format, verpflichtend im öffentlichen Bereich (B2G) seit 2020
• ZUGFeRD – hybrides Format: visuelles PDF kombiniert mit eingebetteten XML-Daten
Die gesetzlichen Fristen im Überblick
Das Wachstumschancengesetz (2024) hat die Einführungspflicht für E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich stufenweise geregelt:
| Ab wann? | Regelung |
| 01.01.2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Das Versenden bleibt vorerst optional (mit Zustimmung). |
| 01.01.2027 | Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. |
| 01.01.2028 | E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Umsatz. |
Digitale Buchhaltung: Der größere Rahmen
Die E-Rechnung ist Teil einer breiteren Entwicklung: Immer mehr Unternehmen stellen ihre gesamte Buchhaltung auf digitale Prozesse um. Moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV Unternehmen Online, lexoffice oder sevDesk ermöglichen es, Belege in Echtzeit zu erfassen, Bankdaten automatisch abzugleichen und Auswertungen auf Knopfdruck abzurufen.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
• Zeitersparnis durch automatisierte Belegverarbeitung und Bankabgleich
• Weniger Fehler durch den Wegfall manueller Dateneingabe
• Transparenz durch jederzeit aktuelle Auswertungen und Liquiditätsübersichten
• GoBD-konforme Archivierung – Belege rechtssicher und revisionsfest gespeichert
• Einfache Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkanzlei – ohne Postweg und Aktenberge
